Rauchmelderpflicht

In Bayern ist die Montage eines Rauchmelders Pflicht. Rauchmelder sollten in Kinderzimmern, den Schlafzimmern und den Fluren, die als Rettungsweg dienen, montiert werden. Keine Pflicht, jedoch Empfehlenswert ist die Montage eines Rauchmelders in Wohn- und Arbeitszimmer.
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